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Frühstücken.
28. September 2006 um 09:00

Den obigen Absatz durfte ich löschen. Nun, die alten Lynne-Tessa.de und Lynne-Tessa.com-Seiten sind jetzt nur noch mit diversen Videolinks und einem Link zur Gallerie versehen. Man darf also hoffen, dass unser Forum an Zuwachs gewinnt....

??rgerlicherweise sind unsere Namen nicht geschützt. So kann jeder mit "Lynne & Tessa" Geld verdienen, wie er lustig ist. Einige Leute machen das seit einiger Zeit sehr erfolgreich. Ihr dürft gerne raten, wieviel Euro solche Menschen damit pro Monat einnehmen....

Schaun'mer mal, wie mir jetzt das Frühstück schmeckt....

Tessa.


Kommentare (23)
  • johnny rico schreibt:
    28.09.2006 10:39 (Antwort)
    ist ja voll scheisse von dem!
    aber jetz ist ja die neue seite da!

    p.s. freu mich auf das vid
  • Mavi schreibt:
    28.09.2006 10:44 (Antwort)
    URGHS
    Ist ja mehr als ärgerlich.
    Aber im endeffekt muss man dennoch etwas machen können. Sind ja immerhin Bilder und Gedanken Gut von euch auf der Seite. Müsste man mit durchkommen das dieses Abgestellt wird mit einer kleinen Anzeige.
  • FelixEdel schreibt:
    28.09.2006 11:38 (Antwort)
    Kann mir das nicht vorstellen. Ihr mü??tet ein Recht auf Herausgabe des Domainnamens haben. Soweit Geld mit der HP verdient wird, liegt zumindest unlauterer Wettbewerb vor und abstellbar sein.
    (Habt Ihr schon mit einem Anwalt gesprochen? Wenn nein dann schriebt mir ne mail, ich schicke Euch meine Nummer und wir sprechen mal unverbindlich.)
    • kulah schreibt:
      03.10.2006 00:16 (Antwort)
      Hallo Felix,

      net böse gemeint, aber als angeblicher Anwalt könntest du hier doch Klartext reden, und nicht vermuten! Nicht dein Fachgebiet?

      MfG
      • FelixEdel schreibt:
        03.10.2006 09:12 (Antwort)
        Anwälte können nie wirklich mehr als vermuten. Entscheiden tun die Richter. Und hier kenne ich einfach auch den Sachverhalt nicht. Dennoch (und dann aber echt Schluss mit den Fachgesprächen):

        Auch die hier verwendeten Spitznamen genie??en Namensschutz (jedenfalls beide zusammen, da in dieser Kombi einmalig und unterscheidungskräftig - Tessa alleine oder Lynne alleine wohl nicht). Daher können die beiden zusammen die Domain herausverlangen, da sie als Namensrechtsinhaber das stärkere Interesse an der Domain haben. [Bereits die Registrierung eines fremden Namens als Domain stellt eine Namensanma??ung dar (BGH, NJW 2003, 2978 - ???maxem.de???]

        Eine Interessenverletzung bei einer Namensanma??ung kann sich aus einer Verwechslungs- bzw. Verwässerungsgefahr ergeben, weil der Nutzer nicht nur Daten ??BER, sondern VOMNamenträger erwartet (OLG Brandenburg, K&R 2000, 406 - ???Luckau.de???) bzw. der Eindruck entsteht, es bestünden Verbindungen zwischen den Beteiligten (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2002, 192 - ???netz.de???).
  • Tessa schreibt:
    28.09.2006 12:10 (Antwort)
    Letzten Endes kann man es als "Fanseite" auslegen.... Ich hab die betreffenede Person jetzt gebeten, die Seite offline zu nehmen. Hoffen wir mal, dass es klappt....
    • FelixEdel schreibt:
      28.09.2006 15:19 (Antwort)
      Fraglich. Oben steht "Official Lynne&Tessa Homepage". Oben in der Mitte finden sich Eure Bilder mit dem Aufdruck "Herzlich Willkommen auf der offiziellen Lynne & Tessa Homepage". Unter "about us" findet sich ein Text in Ich/Wir-Form unterschrieben mit "Lynne & Tessa". Unter Kontakt grü??en uns herzlich "Lynne & Tessa". Der button "impressum" ist schwer aufzufinden und wenn angeklickt ergibt sich lediglich der Name eines "Betreuers". ??ber die Einhaltung der Pflichtinhalt des §6 TDG kann man hier zumindest streiten. Jedoch findet sich ein juristisch unsinniger Text zu "leichtfertigen Abmahnungen". [Das scheint ein ganz wilder zu sein der schon öfters ??rger bekommen hat... und nen Anwalt hat er auch nicht, sonst würde er so einen Quatsch nicht schreiben...]
      • Anonym schreibt:
        28.09.2006 15:23 (Antwort)
        ("Fraglich" bezieht sich nicht auf die frage ob's klappt, sondern ob das als "fanpage" angesehen werden kann.)
  • Spassamwe schreibt:
    28.09.2006 15:41 (Antwort)
    Wie FelixEdel bemerkte, als Fansite geht die alte Seite nicht so durch. So viel scheint klar zu sein.

    Was ich bezweifel oder zumindest als fraglich bezeichne, ob man ihm die Seite abnehmen oder schlie??en kann. Weiterhin ist fraglich ob sich Rechtstreit oder Anwalt für die Sache lohnt. Freiwillig wird er wiederum sicher nicht das Feld räumen, dagegen spricht sein anscheinend pupertäres Verhalten und dass er bestimmt immer noch genug Klicks und so mit gutes Geld bekommt.

    Tessa, auch wenn Dir das nichts nutzt, ich kann verstehen das du dich ärgerst...immerhin schiebt er dir jetzt auch den schwarzen Peter zu.
    • FelixEdel schreibt:
      28.09.2006 15:57 (Antwort)
      Geld macht er nicht nur über die Clicks. Da ist ein auch ein shop drauf, der geschmackvolle L+T Artikel verkloppt (am besten finde ich den wei??en string tanga wo "grunge on!" auf die bikinizone gedruckt ist - ob ich mich beliebt mache, wenn ich das an Weihnachten verschenke?).
      Wenn ich L+T wäre, würde ich 1) wollen, dass keiner in meinem Namen schlüpfrige Schlüpfer verkloppt und 2) zumindest den daraus gezogenen Gewinn abschöpfen.
      Da immer der Verlierer zahlt, lohnt sich sowas - so man gewinnt zwinker

      Sollte jetzt aber mal aufhören hier klug zu schei??en und wieder was richtiges schaffen...
  • Silverfire schreibt:
    28.09.2006 17:43 (Antwort)
    Hm, Recht am eigenen Bild...soweit es sich nur um Inhalte handelt die aus den Videos sind, schwierig. Bezüglich der aufdrucke auf T-Shirts oder sonstwo, klar kann man hier eine Unterlassungsklage betreiben, wenn das mit dem bild/name oder sonstwie eindeutig zugeordnet ist. Nur gabs doch vorher sicher auch irgend ne Grundlage....so lässt sich da leider nur orakeln, im übrigen muss man nicht unbedingt nen Anwalt haben, vorm amtsgericht gehts auch ohne & ob der weitermacht, wenn man ihn verklagt, wenn er den wirklich so überhaupt keine berechtigung hat...
  • Remarkable schreibt:
    28.09.2006 21:22 (Antwort)
    What a lovely person "admin" of lynne-tessa.de and lynnetessa.com must be.
    I hope he sleeps well at night.
  • FelixEdel schreibt:
    29.09.2006 10:59 (Antwort)
    Habe soeben mal auf lynne-tessa.de geguckt und - tada! - die Einwendungen aus 4.1 scheinen Gehör gefunden zu haben. Die Seite wird arg umgestaltet.
    Allerdings ist immer noch offiziell als keyword angegeben, bei google erscheint die Seite auch noch als "offizielle" (= eigene bzw lizensierte) Seite von L+T. Es wäre immer noch möglich, den Betreiber abzumahnen.
    Recht am Bild: L+T sind "Personen der Zeitgeschichte", deren veröffentlichte Bilder grundsätzlich nachgedruckt/veröffentlicht werden können, wie bei Caro von Monaco oder Helmut Kohl. Die Bilder jedoch zu kommerzialisieren ist eine andere Frage, da der Kontext geändert wird. [Es gab mal in den 50ern den Fall eines Olypia-Springreiters, dessen an sich lizenzfreies Bild als Werbung für ein Potenzmittel genutzt wurde. Das war nicht zulässig und führte zu einem Anspruch auf Schmerzengeld - BGH NJW 1958,827] Jetzt aber mal Schlu?? mit der Fachdiskussion zwinker]
    • Chiron schreibt:
      29.09.2006 11:34 (Antwort)
      Zu Google: Google indiziert nicht dauernd neu. Das dauert bei mir so etwa 3 Wochen bis es was von neuen inhalten merkt. Populäre Seiten wie lynne-tessa.de sind da sicher schneller durchindiziert, aber nach einem Tag ? Ich glaube daraus wird man keine Ansprüche ableiten können.
  • chiron schreibt:
    29.09.2006 11:39 (Antwort)
    Wie ich gerade sehe sind die Seiten noch alle da, nur die Index Page wurde ausgewechselt. ??ber sitemap kommt man immer noch an den alten Inhalt heran und das Impressum ist auch noch das gleiche. Also im wesentlichen die gleiche Situation wie gestern.
  • inchy_anchy schreibt:
    30.09.2006 10:49 (Antwort)
    ich liebe dichglücklich)You are coooool
  • Radek schreibt:
    30.09.2006 23:01 (Antwort)
    I`am from Poland and I love you Lynne xxx:::*
  • Kees und Ruben schreibt:
    02.10.2006 15:07 (Antwort)
    Just wanted to say that we LOVE your videos!!!

    =X-x-X=

    Ruben and Kees
  • IT-Expert schreibt:
    02.10.2006 17:22 (Antwort)
    Nur mal als gut gemeinter Hinweis: Zeitschrift CT Ausgabe 21 kaufen. Rechtlich gesehen sind solche Videos wie Ihr das macht eigentlich als Urheberrechtsverletzung anzusehen. Ich gehe mal davon aus, dass Ihr keine Abgaben an die GEMA zahlt. ??berlegt euch euer "Hobby" genau, auch wenn es den Zuschauern Spa?? macht.
    • kulah schreibt:
      03.10.2006 00:27 (Antwort)
      Wo er recht hat;

      vielleicht solltet ihr euer Augenmerk mal wirklich auf die rechtliche Seite richten.

      http://derstandard.at/?url=/?id=2483952

      MfG
  • Microwave ManualcagMisteges schreibt:
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